Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer © ADFC Berlin

ADFC begrüßt Einigung im Bußgeldstreit: "Endlich das unwürdige Gezerre beendet"

Der Fahrradclub ADFC begrüßt die Einigung der Verkehrsministerkonferenz im Bußgeldstreit: „Endlich das unwürdige Gezerre beendet“

Nach einem Jahr Hängepartie kann die für den Radverkehr wichtige Reform der Straßenverkehrs-Ordnung nach der heutigen Einigung der Verkehrsministerkonferenz endlich vollständig in Kraft treten – inklusive wirkungsvoller Bußgelder auf die Gefährdung von Radfahrenden. Der Fahrradclub ADFC begrüßt die längst überfällige Einigung.

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten.“  

Raser-Debatte gefährdete Radfahrende  

Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung („Fahrradnovelle“) nebst Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann legten den wichtigen Bußgeldkatalog ein Jahr lang auf Eis. Der ADFC hatte die Verzögerung mehrfach kritisiert.

Nächster Schritt: Grundlegende Reform des Verkehrsrechts

Der ADFC weist erneut darauf hin, dass Verkehrsrecht und Regelwerke insgesamt nach wie vor den Autoverkehr priorisieren und die dringend notwendige Förderung von Fuß- und Radverkehr behindern. Seine Forderungen zur Bundestagswahl stellt der ADFC am 18. Mai 2021 in einer hochkarätigen politischen Diskussionsrunde vor.

Hinweise an Redaktionen:  Themenfotos zu dieser und älteren Pressemitteilungen finden Sie in unserem Pressebereich. Weitere Pressemitteilungen zum selben Thema: „Kein Machtpoker bei der Verkehrssicherheit“, „Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen“, „ADFC kritisiert geplante Rücknahme von Raser-Bußgeldern“.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer

Copyright: ADFC Berlin

3000x2000 px, (JPG, 903 KB)

ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

ADFC Vorstandsmitglied Rebecca Peters

Copyright: ADFC / Reimold

5760x3840 px, (JPG, 2 MB)


https://duesseldorf.adfc.de/pressemitteilung/adfc-begruesst-einigung-im-bussgeldstreit-endlich-das-unwuerdige-gezerre-beendet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Düsseldorf?

    Wenn du in Düsseldorf Fahrrad fährst, dann ist der ADFC deine Stimme. Wir setzen uns gegenüber Behörden, Ausschüssen, Medien, Verbänden und Parteien für gute und sichere Radverkehrsbedingungen ein; für Radfahrende aller Altersgruppen, für aktiven Klimaschutz, für zukunftsfähige Mobilität. Als verkehrspolitischer Verein und als Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Dabei arbeiten wir mit allen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen, die sich für mehr Radverkehr und für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht. Wir haben in Düsseldorf fast 3.000 Mitglieder.

    Der ADFC Bundesverband ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und natürlich auch in Düsseldorf für die Interessen von Radfahrer*innen ein. Für dich hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhälst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" und der zweimal im Jahr erscheinenden Düsseldorfer Zeitschrift "Rad am Rhein" Information rund um alles, was dich als Radfahrerin und Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Warum bist du noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wie kann ich beim ADFC Düsseldorf mitmachen?

    Ohne aktive Mitarbeit lebt kein Verein. Deswegen würden wir uns sehr freuen, wenn du uns ein wenig oder ein wenig mehr bei unseren Aufgaben hilfst. Den zeitlichen Umfang bestimmst natürlich du. Du hast viele Möglichkeiten, im ADFC aktiv zu werden. 

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt