ADFC fordert Sofortmaßnahmen auf der Kalkumer Schlossallee

Lerke Tyra: „Seit Jahren ist die lebensgefährliche Querung bekannt“

Am 17. Juli kollidierte eine Autofahrerin mit ihrem Pkw auf auf der Kalkumer Schlossallee mit einem Radfahrer aus Duisburg, der noch am selben Tag seinen schweren Verletzungen erlag. Laut Polizeibericht sei der Pedelecfahrer von dem Fahrzeug quasi „aufgeladen“ worden, er hatte keine Chance.

„Der Unfall macht uns sehr betroffen; den Angehörigen sprechen wir unser tiefes Beileid aus“, sagt Lerke Tyra, Vorsitzende des ADFC Düsseldorf. „Wir haben schon vor Jahren öffentlich vor dieser gefährlichen Querung gewarnt und Abhilfe z.B. durch eine Ampel gefordert.“

Die von vielen Menschen per Rad und zu Fuß genutzte Strecke „An der Anger“ / “Tiefenbroicher Weg“ gehört nicht nur zum Radhauptnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern auch zum Radverkehrsnetz NRW. Sie ist eine wichtige Nord-Südverbindung zwischen Angermund, Lichtenbroich und Stadtmitte Stadtmitte – für den Freizeitverkehr, aber aufgrund der gradlinig verlaufenden Strecke insbesondere auch für Radpendler*innen von und nach Duisburg. Sie quert die Kalkumer Schlossallee an einer Stelle, an der Autos mit Tempo 100 unterwegs sind. An der Einmündung gibt es einen rege genutzten Wanderparkplatz mit viel Querungsverkehr über die Straße. Zahlreiche Wanderer und Familien mit Kindern sind unterwegs, an Wochenenden steht hier oft ein Eiswagen.

Für den Rad- und Ausflugsverkehr ist die Querungsstelle extrem gefährlich, weil die Autos mit sehr hohem Tempo fahren, je nach Lichtverhältnissen herannahende Autos leicht übersehen werden können und überholende Autos teils vom langsameren Fahrzeug verdeckt werden, ehe sie plötzlich auftauchen.

„Das Überqueren der Kalkumer Schlossallee ist immer eine Zitterpartie gewesen“, kritisiert Tyra, „nun ist tatsächlich ein Mensch gestorben. Wir fordern hier zum wiederholten Male Sofortmaßnahmen zur Sicherung dieser lebensgefährlichen Querungsstelle und fordern Politik und Verwaltung der Stadt Düsseldorf auf, sich beim Land für Sofortmaßnahmen auf dieser Landstraße 422 einzusetzen." 

Der ADFC Düsseldorf fordert umgehend: 

  • eine mit Lichtzeichen gesicherte Querung mittels einer schnell reagierenden Bedarfsampel
  • eine deutliche Herabsetzung des Tempos des Autoverkehrs auf der gesamten Kalkumer Schlossallee, mindestens aber an der betreffenden Querung
  • eine eigene Verbindung des „Wanderparkplatzes“ (Südseite) zur Kalkumer Schlossallee, damit Autos nicht in den Fuß- und Radverkehr auf dem Tiefenbroicher Weg hineinfahren
  • auf dem Weg „An der Anger“ muss ein Poller wieder eingesetzt werden, der verhindert, dass hier im Wald geparkt und der Fuß- und Radverkehr durch Auto-Wendemanöver gefährdet wird.

Hintergrund: 
Die Kalkumer Schlossallee ist Teil der Landstraße 422, zuständig ist der Landesbetrieb „Straßen.NRW“. Die Gefahrensituation war, ebenso wie die unhaltbare Situation über die Bahnbrücke, schon mehrfach Thema der politischen Diskussion auf kommunaler und auf Landesebene:

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte im März 2021 in ihrer Kleinen Anfrage zum „Radweg auf der Kalkumer Schlossallee“ den ADFC Düsseldorf zitiert, der die Strecke als eine der „gefährlichsten auf Düsseldorfer Stadtgebiet“ bezeichnet habe und befürchte, dass es auf kurz oder lang zu einem schweren Unfall kommen werde. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. [...] Auch an den Wanderparkplätzen an der Kalkumer Schlossallee könne es zu gefährlichen Situationen kommen, so der ADFC Düsseldorf. Er schlage hier eine Querungshilfe etwa in Form einer Ampelschaltung vor.

Auf die Frage, wie die Landesregierung die oben beschriebenen Vorschläge des ADFC Düsseldorf zur kurzfristigen Gefahrenminimierung für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer bewerte, antwortete das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Wüst:
„Die vom ADFC vorgeschlagenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wären ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Verkehr, mit der Verbindungsfunktion und der verkehrlichen Bedeutung der Kalkumer Schlossallee (vgl. Vorbemerkung der Landesregierung) nicht vereinbar und werden deshalb nicht weiterverfolgt.“

 


https://duesseldorf.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-sofortmassnahmen-auf-der-kalkumer-schlossallee

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Düsseldorf?

    Wenn du in Düsseldorf Fahrrad fährst, dann ist der ADFC deine Stimme. Wir setzen uns gegenüber Behörden, Ausschüssen, Medien, Verbänden und Parteien für gute und sichere Radverkehrsbedingungen ein; für Radfahrende aller Altersgruppen, für aktiven Klimaschutz, für zukunftsfähige Mobilität. Als verkehrspolitischer Verein und als Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Dabei arbeiten wir mit allen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen, die sich für mehr Radverkehr und für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht. Wir haben in Düsseldorf fast 3.000 Mitglieder.

    Der ADFC Bundesverband ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

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