Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Düsseldorf e.V. • Siemensstraße 46 • 40227 Düsseldorf
Tel. +49-211-992255 • info [at] adfc-duesseldorf.de • www.adfc-duesseldorf.de
gesetzlich vertreten durch den Vorstand - verantwortlich: Lerke Tyra, Edda Schindler-Matthes | Vereinsregisternummer: Amtsgericht Düsseldorf, VR 7304
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber*innen verantwortlich.
Unterstütze unsere Arbeit aktiv durch Mitarbeit oder durch eine Spende für den ADFC Düsseldorf . Unser Spendenkonto: GLS Bank, IBAN: DE22 4306 0967 4130 4422 00, BIC: GENODEM1GLS
Der ADFC Düsseldorf ist gemeinnützig und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir engagieren uns für dich! Für komfortable Radverkehrsanlagen, sichere Fahrradabstellplätze, deutlichere Wegweisung und vieles mehr. Jeder Euro hilft bei unserer Arbeit. In Düsseldorf gibt es noch sehr viel zu tun!
Talleux & Zöllner Internet Projects GbR
Schlesische Str. 12
10997 Berlin
Deutschland
april agentur GbR
Stierstraße 8
12159 Berlin
Deutschland
Berliner Süden
Blücherstraße 32g
10961 Berlin
Deutschland
Wenn du in Düsseldorf Fahrrad fährst, dann ist der ADFC deine Stimme. Wir setzen uns gegenüber Behörden, Ausschüssen, Medien, Verbänden und Parteien für gute und sichere Radverkehrsbedingungen ein; für Radfahrende aller Altersgruppen, für aktiven Klimaschutz, für zukunftsfähige Mobilität. Als verkehrspolitischer Verein und als Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Dabei arbeiten wir mit allen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen, die sich für mehr Radverkehr und für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht. Wir haben in Düsseldorf fast 3.000 Mitglieder.
Der ADFC Bundesverband ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und natürlich auch in Düsseldorf für die Interessen von Radfahrer*innen ein. Für dich hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhälst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" und der zweimal im Jahr erscheinenden Düsseldorfer Zeitschrift "Rad am Rhein" Information rund um alles, was dich als Radfahrerin und Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Warum bist du noch kein Mitglied?
Ohne aktive Mitarbeit lebt kein Verein. Deswegen würden wir uns sehr freuen, wenn du uns ein wenig oder ein wenig mehr bei unseren Aufgaben hilfst. Den zeitlichen Umfang bestimmst natürlich du. Du hast viele Möglichkeiten, im ADFC aktiv zu werden.
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt.