Düsseldorfer Schüler*innen auf dem Weg zur Schule

Düsseldorfer Schüler*innen auf dem Weg zur Schule © ADFC Düsseldorf

ADFC und Jugendrat fordern mehr Sicherheit auf den Schulwegen

ADFC und Jugendrat schlagen Aktionsprogramm „Sicher mit dem Fahrrad zur Schule!“ vor

In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsauschusses am 16. August wurde die Informationsvorlage „Sichere Schulwege – Sachstandsbericht 2023“ der Verwaltung aus Zeitgründen ohne Aussprache „zur Kenntnis genommen“

Der Jugendrat der Landeshauptstadt Düsseldorf kritisiert das. „Dieses Verfahren wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Der Verbesserung der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden muss Priorität eingeräumt werden“, so Pablo Voss, Sprecher des Jugendrats. Er fordert, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten OVA zu setzen.

In der Vorlage berichtet die Verwaltung, wie sie Schulwege sichern will, welche Instrumente und Maßnahmen sie einsetzt, was „schulscharf“ geplant ist und fallweise auch schon umgesetzt wurde – wenig Neues, kaum ambitioniert. Erst recht nicht zur Sicherheit für Schüler*innen auf dem Fahrrad. Zwar heißt es: „An vielen weiterführenden Schulen spielt das Fahrrad eine bedeutende Rolle bei der An- und Abreise der Kinder und Jugendlichen.“ Das stimmt. Aber welche „Instrumente und Maßnahmen“ nutzt die Verwaltung, damit An- und Abreise ohne Gefahren bleiben?

„Die Stadt hat offenbar keinen Plan, wie und mit welchen Instrumenten sie rund um die Schulen die Radverbindungen sicherer machen will“, so Matthias Arkenstette, für den ADFC beratendes Mitglieder im OVA. „Nur abstrakt zu erwähnen, dass vielleicht Fahrradzonen denkbar wären, reicht nicht. Denn kaum eine Schulen dürfte in den nächsten Jahren in einer Fahrradzone liegen.“

ADFC und Jugendrat schlagen ein Aktionsprogramm vor: 

„Sicher mit dem Fahrrad zur Schule!“

Verwaltung, Schulleitungen, Schülervertretungen und Elternpflegschaften sollten gemeinsam „schulscharf“ prüfen:

  • Wie sicher ist die Ein- und Ausfahrt zum Schulgelände?
  • Wie sicher sind die Hauptzufahrtswege – gibt es Risikostellen, etwa an Einfahrten und Kreuzungen rund um die Schule?
  • Braucht es Ampeln, Markierungen, Querungsflächen, um Gefahren für Rad fahrende Schüler*innen zu verringern?
  • Wie kann baulich durch Poller und "Möblierung" verhindert werden, dass Fahrzeuge an Ein- und Ausfahrten sowie den Hauptzufahrtswegen halten oder parken und die Sicht auch für Radfahrende behindern?
  • Muss es - ggf. auch nur temporär - Zufahrtsbeschränkungen für den Autoverkehr (inkl. Elterntaxi) geben?

Dass beim Thema „Sichere Schulwege“ etwas aus dem Lot geraten ist, zeigt die Antwort der Verwaltung auf die Forderung eines zweites Zebrastreifens bei der Grundschule Unter den Eichen in Gerresheim. Dort heißt es: „Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist im gesamten Bereich nicht umsetzbar, da sich im nördlichen Bereich der Straße baulich angelegte Senkrechtparkstände befinden.“ Voss und Arkenstette kritisieren dies scharf. „Sind einzelne Parkplätze etwa wichtiger als die Sicherheit der Kinder? Wenn das die Prioritätensetzung der Verwaltung ist, sind die Ratsparteien aufgefordert, dies sofort zu korrigieren!“

 


https://duesseldorf.adfc.de/pressemitteilung/adfc-und-jugendrat-fordern-mehr-sicherheit-auf-den-schulwegen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

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