Gradik Pop-up-Radweg in Berlin

Pop-up-Radweg © ADFC / april agentur

Klimaschutz-Sofortprogramm: Keine halben Sachen beim Straßenverkehrsgesetz!

ADFC zum Klimaschutz-Sofortprogramm

Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, das veraltete Straßenverkehrsgesetz (StVG) so anzupassen, dass Ziele des Klima- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt werden – und nicht nur die Flüssigkeit des Autoverkehrs. Diese Änderung hält der Fahrradclub ADFC für essenziell, um in kurzer Zeit auf deutschen Straßen ähnlich gute Bedingungen zum Radfahren zu schaffen, wie in den Niederlanden. Doch in den Vorab-Papieren zum Klimaschutz-Sofortprogramm scheint das Vorhaben plötzlich zu einem bloßen Prüfauftrag abgeschwächt. Mit einer StVG-Änderung, die hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibt, sei klimafreundlicher Verkehr nicht zu machen, so der ADFC heute im Vorfeld seines Parlamentarischen Abends.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Es ist wunderbar, dass die Bundesregierung in den Entwürfen zum Klimaschutz-Sofortprogramm schreibt, dass wir in Deutschland niederländische Verhältnisse für den Radverkehr brauchen – mit durchgängigen, breiten und einladenden Radwegen überall, um viel mehr Menschen aus dem Auto auf das Fahrrad zu locken. Bittere Realität ist aber, dass das Straßenverkehrsgesetz durchgängige Netze nur für den Autoverkehr sicherstellt. Kommunen, die dem Radverkehr mehr Platz und Priorität einräumen wollen, stoßen meist auf unüberwindbare rechtliche Hürden. Damit muss endlich Schluss sein – und dafür brauchen wir ein StVG, das den Kommunen endlich die notwendigen Handlungsspielräume gibt, damit sie die Verkehrswende vor Ort umsetzen können. Diese Neuausrichtung ist in kürzester Zeit möglich. Es müssen nur zwei Paragrafen angepasst werden. Ohne den politischen Willen von Minister Wissing zu einer echten StVG-Reform wird die geplante Zunahme des Radverkehrs nicht gelingen.“

„Prüfauftrag“ reicht nicht

Im Koalitionsvertrag steht unmissverständlich: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“ Dahinter fällt die entsprechende Passage im aktuell bearbeiteten Klimaschutz-Sofortprogramm deutlich zurück. Hier ist nur noch vage die Rede davon, dass „die Bundesregierung den Anpassungsbedarf in Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung (prüft)“. Der ADFC befürchtet, dass die Bundesregierung aus Rücksicht auf die Interessen des Autoverkehrs hier Abstriche bei den klimafreundlichsten Verkehrsarten machen will. Einen Entwurf für ein verkehrswendetaugliches Straßenverkehrsgesetz hatte der ADFC zuvor unter dem Titel „Gute Straßen für alle“ vorgelegt.

Hinweis an Redaktionen: Themenfotos finden Sie im blauen Medienkasten. Die Einladung zum Parlamentarischen Abend am 18. Mai 2022 mit Link zum Livestream gibt es in unserem Pressebereich. Fotos des Parlamentarischen Abends erhalten Sie nach der Veranstaltung gern auf Anfrage. Den ADFC-Gesetzentwurf „Gute Straßen für alle“ gibt es in unserem Expertenbereich.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Gradik Pop-up-Radweg in Berlin

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

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https://duesseldorf.adfc.de/pressemitteilung/keine-halben-sachen-beim-strassenverkehrsgesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

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