Unklare Wegführung für Radfahrende ... muss ich jetzt nach links fahren?

ADFC fordert Nachbesserung am neuen Radfahrstreifen auf der Prinz-Georg-Straße

Fahrradclub bemängelt unklare und gefährliche Verkehrsführung und fehlende Markierungen

Auf deutliche Mängel weist der ADFC Düsseldorf beim neuen Radfahrstreifen auf der Prinz-Georg-Straße hin, der im Zuge der Abschaffung der Umweltspuren eingerichtet wurde.

"Wir begrüßen grundsätzlich, dass ein separater Radfahrstreifen eingerichtet wird. Hier muss aber schnell nachgebessert werden. Denn Anfang und Ende sowie der Anschluss an bestehende weiterführende Radverkehrsanlagen sind in beiden Fahrrichtungen unklar und gefährlich", so Lerke Tyra, stellvertretende Vorsitzende des Düsseldorfer Fahrradclubs. "Es fehlt durchgängig an eindeutigen und Sicherheit schaffenden Markierungen: Viel zu wenige und unauffällige Fahrradpiktogramme, unvollständige Trennstreifen, teilweise versteckte Schilder und keine Kennzeichnung des Abbiegeverkehrs."

Weiter weist der ADFC darauf hin, dass in Nord-Süd-Richtung Gefahren durch sich öffnende Auto-Türen (genannt Dooring) für Radfahrende entstehen und schlägt vor, den rechten Rand des Fahrradstreifen mit Abstand zu den Parkplätzen zu markieren.

Auch ärgert sich der Fahrradclub über das Baustellenmanagement: "In Nord-Süd-Richtung besteht aufgrund von Kanalbauarbeiten langfristig eine Baustelle auf der Prinz-Georg-Straße", sagt Lerke Tyra. "Eine Umleitung des Radweges ist jedoch nicht eingerichtet, Radfahrende müssen sich ohne Vorwarnung in die Kfz-Spur einfädeln – und die Tempo 30-Begrenzung beginnt erst nach der Baustelle. Das muss umgehend geändert werden." 

Und Lerke Tyra weiter: "Wir brauchen sichere Radwege für alle, von der 8-jährigen Sarah bis zum 88-jährigen Opa Werner. Wenn Düsseldorf bis zum Ende der Legislaturperiode zu den führenden Fahrradstädten aufschließen will, braucht es eine entsprechende Prioritätensetzung und eine Gleichrangigkeit der Verkehrsträger. Dazu müssen auch die Ersatzmaßnahmen für die Umweltspuren zugunsten des Radverkehrs zügig umgesetzt werden."

Hintergrund:

Unklare Situationen, „Dooring“ und mangelnde Baustellenführungen stellen im Straßenverkehr allgemein und insbesondere für Radfahrende eine große Gefahrenquelle dar. Der ADFC Düsseldorf fordert die Stadtverwaltung daher auf, die Mängel kurzfristig zu beseitigen und die Beschlüsse des Ordnungs- und Verkehrsausschusses nicht nur zugunsten des Kfz-Verkehrs, sondern auch für den Radverkehr zeitnah umzusetzen.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Lerke Tyra, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Düsseldorf
0163  633 4558 · lerke.tyra [at] adfc-duesseldorf.de

 


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der ADFC Bundesverband ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

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