ADFC NRW sieht geplante Verschärfung des Landesforstgesetzes kritisch - ADFC Düsseldorf

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Düsseldorf

Ein Gravelbiker fährt auf einem schmalen Waldpfad.

Das Fahrradfahren auf schmaleren Wegen im Wald wäre nach dem neuen Gesetzesentwurf in NRW nicht mehr erlaubt. © Pexels / Dario Rawert

ADFC NRW sieht geplante Verschärfung des Landesforstgesetzes kritisch

Düsseldorf, 19. Mai 2026

09/26

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat am 13. Mai 2026 ein neues Landesforstgesetz an Verbände zur Anhörung gegeben. Der Entwurf sieht eine deutliche Verschärfung vor, welche das Fahrradfahren auf schmalen Pfaden in Wäldern illegalisieren würde. Der ADFC NRW sieht die Änderungen sehr kritisch.

Neues Gesetz würde auch Alltagsradwege illegalisieren

Das bisherige Landesforstgesetz NRW erlaubt Radfahren auf „Straßen und festen Wegen“. Im neuen Gesetzesentwurf in §2 Absatz 2 ist vorgesehen, dass das Radfahren in NRWs Wäldern auf Straßen und Fahrwege beschränkt wird. Fahrwege werden in der Gesetzesbegründung so definiert, dass sie ganzjährig durch zweispurige, nicht geländegängige Fahrzeuge befahrbar sind. Schmale Pfade und Trails werden im Entwurf explizit ausgeschlossen. In der Praxis würde das bedeuten, dass viele Alltags- und Freizeitwege in NRWs Waldgebieten nicht mehr mit Fahrrädern befahren werden dürften. Vor dem Hintergrund, dass andere Bundesländer über eine Liberalisierung nachdenken, wäre das ein massiver Rückschritt für NRW.

Positionen des ADFC NRW zum Betretungsrecht

  • Der ADFC NRW setzt sich für naturschonendes Radfahren ein. Radfahrende können dies umsetzen, indem sie respektvoll und achtsam mit der Natur und anderen Erholungssuchenden umgehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Radfahrende nach dem Vorsorgeprinzip handeln und ihre eigene Verantwortung für eine intakte Natur anerkennen.
  • Der ADFC NRW setzt sich dafür ein, dass die Kriterien für die Eignung von Wegen nicht verschärft werden. Die neue Formulierung hinsichtlich Breite und Befahrbarkeit durch Pkws könnte zum Ausschluss von Radfahrenden bei der Nutzung des Waldes führen. Die bisherige Definition „Straßen und feste[n] Wege[n]“ ist ausreichend.
  • Der ADFC NRW spricht sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zu Radfahren auf Wegen im Wald und in der freien Landschaft aus. Die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern sind oft nicht bekannt. Eine einheitliche Regelung würde die Kommunikation vereinfachen und könnte so zu naturschonendem Verhalten im Wald beitragen.
  • Der ADFC NRW setzt sich gegen das Fahren abseits von Wegen ein, da es informelle Wege entstehen lässt und Schäden an Boden, Tier- und Pflanzenwelt anrichtet.

Der ADFC NRW sieht viel Potenzial in der direkten Ansprache der Waldbesucher:innen und spricht sich für eine sensibilisierende Kommunikation aus. Die Praxis zeigt, dass Regelverstöße und Beschädigungen an der Natur mehrheitlich aus Unwissenheit begangen werden. Der ADFC NRW nutzt sein Netzwerk und seine Plattformen, um Wissen über naturschonendes Radfahren zu verbreiten und damit zum Erhalt der Wälder als schützenswerten Lebensraum beizutragen.
 

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Ein Gravelbiker fährt auf einem schmalen Waldpfad.

Gravelbiker im Wald

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