Fahrradhäuser in Düsseldorf

Das erste Fahrradhaus wurde im September 2014 in Himmelgeist aufgestellt und eingeweiht. Bis heute sind zwei dazu gekommen. Was ein Fahrradhaus ist und was du für ein Fahrradhäuschen tun musst, beschreibt dieser Artikel.

Das erste Düsseldorfer Fahrradhäuschen

Radfahren gehört zu den umweltfreundlichsten, gesündesten und gleichzeitig für die Nutzer und den Steuerzahler kostengünstigsten Fortbewegungsarten. Der ADFC setzt sich deshalb für eine konsequente Förderung des Fahrrads als Verkehrsmittel ein. Dazu gehört auch eine entsprechende Infrastruktur inkl. komfortablen und ausreichend sicheren Abstellmöglichkeit. Sowohl am Start- als auch am Zielort.

Viele alltägliche Wege könnte man sehr gut mit dem Fahrrad erledigen, wenn nicht das eigene Fahrrad im schlecht zugänglichen Keller untergebracht wäre. Gerade für kurze Strecken scheuen viele Besitzer die Buckelei durch die enge und verwinkelte Kellertreppe. Insbesondere in innerstädtischen Altbaugebieten haben deshalb viele Menschen, die regelmäßig Rad fahren, ein billiges Straßenfahrrad. Dieses Straßenfahrrad ist relativ schutzlos Witterung, Vandalismus und Diebstahl ausgesetzt. Um die Benutzung des Fahrrads in der Innenstadt zu fördern und die Anzahl von Schrotträdern im öffentlichen Raum zu reduzieren, gibt es seit Anfang der 1990er in Hamburg abschließbare Fahrradparkhäuschen für Anwohner. Diese bieten Platz für 12 Fahrräder und stehen wohnortnah auf dem Bürgersteig oder auf einem umgewandelten PKW-Stellplatz. Nur die Nutzer haben eine Schlüssel zum Häuschen. Mittlerweile stehen über 400 solcher Häuschen in den verschiedenen Hamburger Stadtteilen. Auch in Dortmund gibt es schon ein gutes Dutzend. Das erste Düsseldorfer Fahrradhäuschen wurde im September 2014 aufgestellt.

Was ist zu tun?

Was muss ich machen, damit meine Nachbarn und ich auch so eine sichere und zugleich bequeme Abstellmöglichkeit bekommen? Zuerst sollte man nach einem geeigneten Stellplatz suchen. Dieser sollte möglichst wohnortnah sein, damit die spätere Nutzung möglichst einfach ist. In den meist zwölfeckigen Häuschen werden die Fahrräder senkrecht am Vorderrad aufgehängt. Deshalb hat das Häuschen einen Durchmesser von nur 3 Meter. Der Standort sollte den anderen Verkehr möglichst wenig einschränken.

Außerdem benötigt man weitere Interessenten. Hierbei ist es wichtig, dass die Stellplätze nicht kostenlos sind. Die späteren Nutzer erwerben gemeinschaftlich das Häuschen. Die Stadtverwaltung überprüft lediglich den Standortvorschlag. Eventuell bekommt man einen einmaligen Baukostenzuschuss von der Stadt. Für die ersten zwei Düsseldorfer Fahrradhäuschen wurden etwa 2 Drittel der Gesamtkosten von rund 8.000€ bezuschusst. D.h. jeder Stellplatz kostet einmalig etwa 250€. Hinzu kommen jährliche Kosten für die Gebäudeversicherung und die Instandhaltung von etwa 30€ pro Stellplatz. Da man den Stellplatz später wieder verkaufen kann, relativieren sich die anfänglichen Kosten. Am besten sucht man mittels Flugblatt und Aushang in der unmittelbaren Nachbarschaft nach weiteren Interessenten.

Wenn sich der gewünschte Standort auf öffentlichem Grund befindet, benötigt man eine Sondernutzungserlaubnis vom Amt für Verkehrsmanagement. Diese wird in der Regel gebührenfrei erteilt, falls das Standort aus Sicht der Verwaltung geeignet ist. Wenn man bereits bei Antragstellung einen Alternativstandort benennt, erhöht dies natürlich die Chancen für eine Erlaubnis. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Wer also das Häuschen auf privaten Grund aufstellen möchte, braucht keine behördlichen Genehmigungen.

Die späteren Nutzer bzw. Besitzer sollten für die gemeinschaftliche Nutzung des Fahrradhäuschen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Dies ist mittels der Mustersatzung nicht sonderlich schwer. Es ist jedoch sehr hilfreich die Rechte und Pflichten aller Stellplatzbesitzer schriftlich festzuhalten. Außerdem ist in der Mustersatzung der Kauf und Verkauf eines Stellplatzes geregelt. Ein Verein ist weniger geeignet, da man u.a. mindestens sieben erwachsene Gründungsmitglieder benötigt.

Es gibt mehrere Hersteller für Fahrradhäuschen nach Hamburger Vorbild. Es werden sowohl sechs- als auch zwölfeckige Häuschen angeboten. Das Grundgerüst und das Karussell, an dem die zwölf Fahrräder aufgehängt werden, ist immer aus Metall. Die großen Wandfüllungen können aus Holz, Kunststoff oder Alu-Blech sein. Selbstverständlich sind auch verschiedene Farben möglich. Besitzer eines schweren Pedelecs sollten auf jeden Fall statt der Aufhängung an einem Haken die Anschaffung eines Gasdruckfederliftes einplanen. Dieser kostet von der niederländischen Firma Wheelylift 160€. Allerdings sind nicht alle Hersteller gleichermaßen mit dem Einbau eines Fahrradliftes vertraut. Das erste Düsseldorfer Fahrradhäuschen inkl. drei Fahrradliften wurde von SCI (Moers) gebaut und aufgestellt.

Wer möchte kann nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung auf öffentlichen Grund auch einen einmaligen Baukostenzuschuss z.B. bei der Bezirksvertretung beantragen. Da Fahrradhäuschen in Düsseldorf noch wenig Tradition haben, ist ein Antrag auf einen kommunalen Baukostenzuschuss noch kein Selbstläufer. Vermieter, die ein Fahrradhäuschen für Ihre Mieter errichten wollen, können wahrscheinlich genau wie in Hamburg keinen Zuschuss erwarten.

Weiterhin benötigt man noch eine Geschäftskonto und eine Versicherung. Bei den meisten Banken und Sparkassen sind recht hohe Kontoführungsgebühren für Geschäftskonten zu zahlen. Da man aber nach der Errichtung nur Umsätze von einigen hundert Euro pro Jahr hat, erscheint dies wenig attraktiv. Ein Privatkonto kommt als GbR nicht in Frage. z.B. bei der Fortis-Bank kann jedoch ein kostenloses Online-Geschäftskonto eröffnen. Dazu müssen sich u.a. alle Gesellschafter mittels PostIdent bei einer Postfiliale registrieren. Weiterhin sollte man eine Gebäudeversicherung abschließen. Noch wichtiger ist jedoch die Gebäudehaftpflichtversicherung. Falls sich bspw. ein Brett vom Dach löst und jemandem auf den Kopf fällt, können schnell sechs- oder gar siebenstellige Beträge für die Dauerschäden fällig werden. Ohne Versicherungsschutz kaum finanzierbar. Leider lehnen einige Versicherungen den Antrag auf eine solche Police ab. Die Versicherungsmakler Paas & Paas können hier sicherlich weiterhelfen.

Weitere Fragen können gerne an den ADFC Düsseldorf gerichtet werden. Aktueller Ansprechpartner ist Matías Steinigk Radfahren-in-Bilk@ist-einmalig.de

Hersteller für Fahrradhäuser

Es gibt mehrere Hersteller für Fahrradhäuschen nach Hamburger Vorbild. Es werden sowohl sechs- als auch zwölfeckige Häuschen angeboten. Das Grundgerüst und das Karussell, an dem die zwölf Fahrräder aufgehängt werden, ist immer aus Metall. Die großen Wandfüllungen können aus Holz, Kunststoff oder Alu-Blech sein. Selbstverständlich sind auch verschiedene Farben möglich. Besitzer eines schweren Pedelecs sollten auf jeden Fall statt der Aufhängung an einem Haken die Anschaffung eines Gasdruckfederliftes einplanen. Dieser kostet von der niederländischen Firma Wheelylift 160€. Allerdings sind nicht alle Hersteller gleichermaßen mit dem Einbau eines Fahrradliftes vertraut. Das erste Düsseldorfer Fahrradhäuschen inkl. drei Fahrradliften wurde von SCI (Moers) gebaut und aufgestellt.

Wer möchte kann nach Erhalt der Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung auf öffentlichem Grund auch einen einmaligen Baukostenzuschuss z.B. bei der Bezirksvertretung beantragen. Da Fahrradhäuschen in Düsseldorf noch wenig Tradition haben, ist ein Antrag auf einen kommunalen Baukostenzuschuss noch kein Selbstläufer. Vermieter, die ein Fahrradhäuschen für Ihre Mieter errichten wollen, können wahrscheinlich genau wie in Hamburg keinen Zuschuss erwarten.

Weiterhin benötigt man noch eine Geschäftskonto und eine Versicherung. Bei den meisten Banken und Sparkassen sind recht hohe Kontoführungsgebühren für Geschäftskonten zu zahlen. Da man aber nach der Errichtung nur Umsätze von einigen hundert Euro pro Jahr hat, erscheint dies wenig attraktiv. Ein Privatkonto kommt als GbR nicht in Frage. Z.B. bei der Fortis-Bank kann jedoch ein kostenloses Online-Geschäftskonto eröffnet werden. Dazu müssen sich u.a. alle Gesellschafter mittels PostIdent bei einer Postfiliale registrieren. Weiterhin sollte man eine Gebäudeversicherung abschließen. Noch wichtiger ist jedoch die Gebäudehaftpflichtversicherung. Falls sich bspw. ein Brett vom Dach löst und jemandem auf den Kopf fällt, können schnell sechs- oder gar siebenstellige Beträge für die Dauerschäden fällig werden. Ohne Versicherungsschutz kaum finanzierbar. Leider lehnen einige Versicherungen den Antrag auf eine solche Police ab. Die Versicherungsmakler Paas & Paas können hier sicherlich weiterhelfen.

Weitere Fragen können gerne an den ADFC Düsseldorf gerichtet werden. Aktueller Ansprechpartner ist Matías Steinigk Radfahren-in-Bilk@ist-einmalig.de

Weitere Links:

  1. Wie bekomme ich einen Stellplatz in einem Fahrradhäuschen? (PDF)
  2. Gesellschaftervertrag - Muster (Open Office Format)
  3. Gesellschaftervertrag - Muster (PDF)
  4. Flugblatt Fahrradhäuschen (PDF)
  5. Flugblatt Fahrradhäuschen (Open Office Format)
  6. Anlage Gesellschaftervertrag (Open Office Format)
  7. Anlage Gesellschaftervertrag (PDF)

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https://duesseldorf.adfc.de/artikel/fahrradhaus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC Düsseldorf?

    Wenn du in Düsseldorf Fahrrad fährst, dann ist der ADFC deine Stimme. Wir setzen uns gegenüber Behörden, Ausschüssen, Medien, Verbänden und Parteien für gute und sichere Radverkehrsbedingungen ein; für Radfahrende aller Altersgruppen, für aktiven Klimaschutz, für zukunftsfähige Mobilität. Als verkehrspolitischer Verein und als Fahrradlobby setzen wir uns für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein. Dabei arbeiten wir mit allen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen, die sich für mehr Radverkehr und für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen. Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht. Wir haben in Düsseldorf fast 3.000 Mitglieder.

    Der ADFC Bundesverband ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und natürlich auch in Düsseldorf für die Interessen von Radfahrer*innen ein. Für dich hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: du kannst egal, wo du mit deinem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhälst du mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin "Radwelt" und der zweimal im Jahr erscheinenden Düsseldorfer Zeitschrift "Rad am Rhein" Information rund um alles, was dich als Radfahrerin und Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Warum bist du noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich beim ADFC Düsseldorf mitmachen?

    Ohne aktive Mitarbeit lebt kein Verein. Deswegen würden wir uns sehr freuen, wenn du uns ein wenig oder ein wenig mehr bei unseren Aufgaben hilfst. Den zeitlichen Umfang bestimmst natürlich du. Du hast viele Möglichkeiten, im ADFC aktiv zu werden. 

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Für Tagesausflüge in die nähere Umgebung bietet der ADFC Düsseldorf geführte Radtouren an. Alle unsere Touren findest du hier im Tourenportal. Für individuelle Radtouren haben wir Touren zum Nachradeln zusammengestellt. 

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