
Überholvorgang in der Langen Reihe in Hamburg. © Ulf Dietze / adfc hamburg
Tempo 30 - auch bei dir!
Wie sicher ist dein Viertel? Wir zeigen dir, wo in der Stadt schon Tempo 30 gilt, wo es zusätzlich umgesetzt werden kann und wie du dabei helfen kannst.
Tempo 30 hat viele Vorteile, insbesondere bezogen auf die Verkehrssicherheit sowie Lärm- und Emissionsschutz. Gleichzeitig wird der Kfz-Verkehr nicht übermäßig eingeschränkt, wie das Umweltbundesamt bereits vor knapp zehn Jahren in einer Untersuchung festgestellt hat. Auch die Björn Steiger Stiftung hat die Wirkung von Tempo 30 in einer Metastudie untersuchen lassen und kommt zu einer ähnlichen Erkenntnis:
Weniger Unfälle, vor allem mit weniger Schwerverletzten, positiver Effekt auf die Umwelt bei nur geringer Fahrzeitverlängerung.
Dennoch fragen sich viele Menschen immer wieder, warum an manchen Stellen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet wurde.
Die Regelungen hierzu werden maßgeblich durch die Straßenverkehrsordnung vorgegeben; Städte und Gemeinden vor Ort haben nur einen begrenzten Ermessensspielraum und fordern ebenfalls mehr Spielraum bei der Einführung von Tempo 30.
Wir stellen für euch die wichtigsten Regelungen zusammen und zeigen euch, wie ihr selbst für mehr Tempo 30 aktiv werden könnt.
Wo kann Tempo 30 angeordnet werden?
Am häufigsten anzutreffen ist Tempo 30 in Wohngebieten, wo die Geschwindigkeit nicht nur auf einer einzelnen Strecke, sondern als ganzer Bereich über mehrere Straßen (Tempo 30 Zone) festgelegt wird. Damit verbunden sind gewisse Bedingungen, wie zum Beispiel:
- Es darf keine Ampel geben und es gilt grundsätzlich “rechts vor links”
- Der Verkehr in der Tempo 30 Zone ist hauptsächlich Quell- bzw. Zielverkehr und kein Durchgangsverkehr
- Es gibt keine Radwege, Radfahrende fahren grundsätzlich auf der Straße
In Fahrradstraßen bzw. Fahrradzonen gelten ähnliche Regelungen wie in Tempo 30 Zonen. Der Unterschied ist jedoch, dass Radfahrende hier besonders bevorrechtigt und sichtbar sind. Mehr Sichtbarkeit stärkt die Sicherheit. Die besondere Beschilderung und Markierung der Fahrradstraße zeigt Radfahrenden, wo es langgeht.
Wir fordern: Dort, wo das Radhauptnetz innerhalb von Tempo 30 Zonen verläuft, sollte die Tempo 30 Zone grundsätzlich in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Die dafür notwendige Voraussetzung, eine Netzbedeutung für den Radverkehr, ist durch das Radhauptnetz bereits gegeben.
Besondere Gefahrenstellen könnten zum Beispiel enge Kurven oder andere Stellen sein, mit denen ein normaler Verkehrsteilnehmer nicht rechnet und überrascht wird.
Ob eine Gefahrenstelle vorliegt, entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Regel nach eigenem Ermessen. Eine besondere Gefahrenlage besteht ebenfalls an Hauptverkehrsstraßen ohne Radverkehrsführung (vgl. Bund-Länder-Fachausschuss zur StVO, 2018).In Düsseldorf betrifft das zum Beispiel folgende Straßen, welche keine eigene Radverkehrsführung haben und damit Tempo 30 auf Grund einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden kann:
- Brehmstraße
- Hüttenstraße
- Lindemannstraße
- Münsterstraße
- Rotterdammer Straße
- Werstener Feld
- … und viele mehr
Wir fordern: Dort, wo das Radhauptnetz auf Hauptverkehrsstraßen verläuft und es keine eigene Radverkehrsführung gibt, muss grundsätzlich eine sichere Radverkehrsführung errichtet werden. Übergangsweise, zur Verringerung der Gefahren soll Tempo 30 angeordnet werden.
Lärm macht krank.
Um alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt vor Lärm zu schützen, ist die Stadt verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, wo Lärm entsteht und wie dieser reduziert werden kann. Dies geschieht mit sogenannten Lärmaktionsplänen. In Düsseldorf ist mittlerweile der vierte Lärmaktionsplan in Kraft getreten.
Im Rahmen des Lärmaktionsplans kann ebenfalls festgelegt werden, dass die Geschwindigkeit reduziert werden muss; dadurch wird Lärm durch den Straßenverkehr reduziert.
Fußgängerüberwege, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser bilden so genannte sensible Einrichtungen.
Soweit diese Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr herrscht, ist in der Regel Tempo 30 anzuordnen.
Tempo 30 wird in diesen Fällen auf die Öffnungszeiten der Einrichtung beschränkt.
Tipp: Nutze unsere interaktive Karte, um sensible Einrichtungen in deiner Nähe anzuzeigen und zu prüfen, ob dort bereits Tempo 30 angeordnet wurde. Vieles wurde hier schon erreicht!
Nichts ist ärgerlicher und umweltschädlicher als ständig zu beschleunigen und wieder abzubremsen.
Um dies zu vermeiden besteht die Möglichkeit, auf Strecken bis zu 500 Metern bestehende Tempo 30 Regelungen miteinander zu verbinden, um so einen möglichst flüssigen Verkehrsfluss herzustellen.Tipp: Klicke in unserer Karte auf ein Verkehrszeichen und ein 500 Meter Radius wird eingezeichnet. So kannst du schnell und einfach prüfen, ob eine bestimmte Stelle Potenzial für einen Lückenschluss hat.
Wichtig: Offiziell gilt bei der 500 Meter Regelung nicht die Luftlinie, sondern die tatsächliche Strecke. Beachte daher ggf. Abweichungen, wenn die Strecke sehr kurvig verläuft.
Beteilige dich jetzt für mehr Tempo 30
An wen kann ich mich wenden, wenn an einer bestimmten Stelle Tempo 30 fehlt?
Wenn du der Meinung bist, dass an einer bestimmten Stelle Tempo 30 angeordnet werden kann, aber dort noch fehlt, dann wende dich am besten an die für deinen Bezirk zuständige Bezirksverwaltungsstelle. Diese weiß oft, ob für eine bestimmte Stelle Tempo 30 schon geprüft wurde oder nicht. Andernfalls leitet diese deine Anfrage an die zuständige Abteilung weiter. Die Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsstellen findest du auf der Homepage der Langeshauptstadt Düsseldorf.
Alternativ kannst du dich auch an die Mitglieder der Bezirksvertretung wenden. Eine Übersicht der Mitglieder der Bezirksvertretungen und deren Kontaktdaten findest du im Bürgerinformationssystem.
Tempo 30 - Die Übersichtskarte
Werde selbst aktiv und prüfe, wo es bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, ob in der Umgebung von sensiblen Einrichtungen Tempo 30 komplett umgesetzt ist oder ob an einer Stelle ein Lückenschluss fehlt.
- Akzeptiere die Datenschutzbestimmungen, damit die Übersichtskarte angezeigt werden kann.
- Suche nach einer Straße oder einer sensibler Einrichtung. Die Karte wird an dieser Stelle angezeigt.
- In der Karte werden alle Verkehrszeichen angezeigt, welche mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen hängen. Ebenfalls werden sensible Einrichtungen als Punkt dargestellt.
- Wenn du auf ein Verkehrszeichen klickst, wird ein 500 Meter Radius in die Karte eingezeichnet. Prüfe, ob es innerhalb des 500 Meter Radius andere Tempo 30 Bereiche auf der gleichen Straße gibt, welche miteinander verbunden werden können.
- Suche nach sensiblen Einrichtungen und prüfe, ob dort bereits Tempo 30 angeordnet ist. Bitte beachte die Hinweise zu Tempo 30 an sensiblen Einrichtungen im Abschnitt “Wo kann Tempo 30 angeordnet werden?”
- Prüfe die Situation immer noch einmal persönlich vor Ort. Die Daten aus dem Verkehrskataster können fehlerhaft sein. Aufnahmen von Streetview oder ähnlichen Diensten können veraltet sein.








