Rad- und Fußweg am Joseph Beuys-Ufer

Rad- und Fußweg am Joseph Beuys-Ufer © ADFC Düsseldorf

Ausbau des Radwegs am Josef-Beuys-Ufer Düsseldorf in 2021

ADFC Düsseldorf kritisiert den geplanten Ausbaustandard:

Ein nur 2,5 m breiter Zwei-Richtungs-Radweg ist schon für den heutigen Radverkehr zu klein dimensioniert

Der ADFC Düsseldorf und die städtische Verwaltung haben viele Wochen über die Planungen zum Ausbau des Radwegs am Josef-Beuys-Ufer gestritten. 
Im November 2020 hatte die Verwaltung dem Verkehrsausschuss die Ausbauplanungen für einen Zwei-Richtungs-Radweg entlang der der Engstelle am Joseph-Beuys-Ufer vorgelegt; dagegen hatte der ADFC protestiert und eine Alternativplanung präsentiert. Zwei Gespräche mit der Verwaltung und der Politik verliefen ergebnislos, in der Januar-Sitzung des Verkehrsausschusses wurde trotz der Einwände des ADFC die 2,5 m Breite beschlossen. "Zugunsten einer schnelleren Umsetzbarkeit wurde darauf verzichtet, das optimal machbare für den Radverkehr rauszuholen", bedauert Lerke Tyra, stv. Vorsitzende des Fahrradclubs. "Einwände der Verwaltung konnten uns nicht überzeugen."

Die geplante provisorische Führung des Rad- und Fußverkehrs über eine Rampe ans untere Rheinufer ist allerdings sinnvoll. Während der monatelangen Umbauzeit im Sommer brauchen wir für diese vielbefahrene Strecke eine vernünftige Alternative. Die sollte nicht nur als Provisorium ausgebaut werden, sondern mit gut fahrbarer Rampe, Markierung und einer durchgängigen Asphaltdecke auf dem Kopfsteinpflaster. Der ADFC Düsseldorf wird sich gern frühzeitig mit konkreten Vorschlägen beteiligen.

Aus der Vorgeschichte:

Richtig und wichtig ist, dass die Engstelle am Josef-Beuys-Ufer deutlich zugunsten des Rad- und Fußverkehrs ertüchtigt werden muss. Die von der Verwaltung vorgelegte Planung genügt jedoch nicht den heutigen, geschweige denn den zukünftigen Ansprüchen einer guten Radwegeführung.

Laut Verwaltungsvorlage sollte ein neuer Zwei-Richtungsradwegs mit etwa 2,5 m Breite parallel neben dem Fußweg eingerichtet werden.

Der ADFC Düsseldorf hat nach wie vor große Bedenken, ob die von der Verwaltung vorgelegte Planung den heutigen und zukünftigen Anforderungen an eine klimagerechte Verkehrswende gerecht wird. Ein 2,5 m breiter Zwei-Richtungs-Radweg - und dies ist nur unter Einbeziehung der Baumscheiben möglich - ist bereits dem heutigen Radverkehr nicht gewachsen. An Wochenenden zählen wir dort jetzt schon über 5.000 und werktags mehr als 3.000 Radfahrende. Bei der derzeitigen Zuwachsrate des Radverkehrs um 22 Prozent ist die Verwaltungsplanung nicht nachhaltig.

Des weiteren bemängelt der ADFC an der Verwaltungsvorlage, dass die neu geplanten Querungsbereiche deutlich zu klein dimensioniert sind: Die Aufstellflächen bzw. Wartezonen auf der Rheinseite und auf den neuen Mittelinseln reichen für die zu erwartende Menge von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden nicht aus. Der benötigte Platz für Kinder-Radanhänger, Lastenräder etc. wurde bei den Planungen nicht berücksichtigt.

Der ADFC hat deswegen eine Alternativplanung für einen guten, zukunftsgerechten Ausbaustandard vorgelegt. Kernstück ist ein 3,5 bis 4 m breiter Zwei-Richtungsradweg, der baulich sicher von Fußweg und Straße getrennt geführt wird und keine Führung über rutschige Baumscheiben aus Metall hat. Auch sind die Aufstellflächen bzw. Wartezonen an der Querung Joseph-Beuys-Ufer/Oederallee in unserer Planung deutlich größer dimensioniert und vermeiden somit Konflikte. Und der neue Radweg auf der Oederallee wird nicht zwischen zwei schmalen KFZ-Fahrspuren geführt, sondern am Straßenrand, und damit sicherer.

In der Novembersitzung des Verkehrsausschusses wurde die Entscheidung auf Januar 2021 vertagt und die Verwaltung gebeten, die ADFC-Planung zu bewerten.

Leider ist die Verwaltungsprüfung unseres Planungsvorschlags negativ ausgefallen. Für den ADFC Düsseldorf sind jedoch sind die Argumente seitens der Verwaltung z.B. zu Ampelphasen, Fahrspur- und Kurvenbreiten nicht nachvollziehbar.  Auch ein Austausch per Videokonferenz mit Mitarbeiter*innen der Verwaltung blieb laut ADFC ohne Ergebnis.

„Die Planung bleibt für uns weit hinter den Erwartungen zurück, gerade auch angesichts der ehrgeizigen und begrüßenswerten Absichten für einen deutlich besseren Radverkehr im neuen schwarz-grünen Koalitionsvertrag“, erklärt Lerke Tyra. „Dort werden eine gute Radroute entlang des Rheins und das Joseph-Beuys-Ufer explizit erwähnt. Wir wissen, dass unsere Plan-Alternative den Umbau am Joseph-Beuys-Ufer verzögert. Wir sollten aber lieber einige Monate investieren und dann eine vernünftige Lösung bekommen. Bei Umbaukosten von über 1 Mio. EUR muss gut nachgedacht und klug entschieden werden.“

Hintergrund:

Der ADFC Düsseldorf hatte am 15.11.20 die Planungen zum Radweg am Joseph-Beuys-Ufer abgelehnt.

Grund waren große Bedenken, ob die von der Verwaltung vorgelegte Planung zur Umgestaltung des Rad-/ Fußweges am Josef-Beuys-Ufer den heutigen und zukünftigen Anforderungen an eine klimagerechte Verkehrswende gerecht wird. Das hatte der ADFC auch schon in den Gremiensitzungen der Fachgruppe Radverkehr hinterfragt, leider wurde den Ausführungen nicht gefolgt.Mit einer Stellungnahme zu den geplanten Umbaumaßnahmen der Radverkehrsanlagen am Joseph-Beuys-Ufer wendet sich der ADFC Düsseldorf an die Mitglieder des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr. 

"Hauptgrund für die Ablehnung der Verwaltungsplaungen ist, dass der Ausbau des Zwei-Richtungsradwegs auf etwa 2,5 m Breite (und dies nur unter Einbeziehung der Baumscheiben) bereits dem heutigen Radverkehr nicht gewachsen sein wird. Wie die Verwaltung treffend anmerkt werden an diesem zentralen Engpass schon heute am Wochenende täglich über 4.000 und werktags ca. 3.000 Radfahrende gezählt! Wir gehen davon aus, dass die Zahlen dort weiter steigen werden", so der ADFC in seinem Brief an die Ausschussmitglieder.

In der Sitzung des Verkehrsausschusses (OVA) war dann beschlossen worden, dass die Verwaltung die Argumente des ADFC bewerten solle; die Entscheidung über die Planungen am Joseph-Beuys-Ufer sollten in der nächsten Sitzung des OVA  Januar 2021 getroffen werden.

Am 22. Dezember 2020 ließ dieVerwaltung verlauten, sie lehne die ADFC-Vorschläge zum Joseph-Beuys-Ufer als nicht umsetzbar ab.

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https://duesseldorf.adfc.de/artikel/ausbau-des-radwegs-am-josef-beuys-ufer-duesseldorf

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrerin oder Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter, bzw. schaltet sich ab. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt dir mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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